Verantwortlichkeitsprozesse, Aktionärsklagen, Sonderuntersuchungen, Aufsichtsverfahren der FINMA, Untersuchungen der SIX, Schiedsverfahren
Aktienrechtliche Verantwortlichkeitsprozesse sowie Verfahren vor der SIX und der FINMA stellen höchste Anforderungen an rechtliche Präzision, strategisches Geschick und Durchsetzungskraft. Bühler Law vertritt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen, Unternehmen und Investoren in komplexen Streit- und Aufsichtsverfahren sowie in Schiedsverfahren.
Ob Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach Art. 754 OR, Begleitung in Enforcement‑ und Untersuchungsverfahren der SIX oder Vertretung in aufsichtsrechtlichen Verfahren vor der FINMA: Wir verbinden fundierte Rechtsanalyse mit klarer Prozessorientierung und einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Streitigkeiten in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
- Allgemeine Handelsstreitigkeiten, einschliesslich M&A, Joint Ventures, Aktionärbindungsverträge etc.
- aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklagen
- Sonderuntersuchungen
- Aktionärsklagen
Untersuchungs- und Enforcementverfahren der SIX
- Vorabklärungen der SIX bei einer möglichen Verletzung der Offenlegungs- und Meldepflichten
- Enforcementverfahren der SIX
Aufsichtsrechtliche Verfahren der FINMA
- Aufsichtsrechtliche Verfahren der FINMA gegen Finanzdienstleistungsunternehmen
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren des EFD oder der Bundesanwaltschaft
- Verfahren des EDF in finanzmarktrechtlichen Strafverfahren
- Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Insiderstrafrechts
Schiedsverfahren
- Tätigkeit als Schiedsrichter oder Mediator
- Vertretung in Schiedsverfahren zu Handels- und Investitionsstreitigkeiten
- Entwicklung von Strategien zur alternativen Streitbeilegung
- Erstellung von Sachverständigengutachten für Schiedsverfahren
Verantwortlichkeitsprozesse folgen klaren Regeln: Sorgfalt, Informationsbasis und Entscheidungsprozess entscheiden über die Haftung – und über den Erfolg vor Gericht.BGE 4A-74/2012, E. 5.1.